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Genehmigungskonformität / Due Diligence

 

Aus vielen Gründen kann man sich die Frage stellen, ob bzw. in wieweit ein Unternehmen in Bezug auf das Commodo-Gesetz genehmigungskonform ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Kauf oder Verkauf eines Unternehmens anstehen. In diesen Fällen ist es wichtig, den genauen Stand der Genehmigungskonformität zu kennen, um das Unternehmen im Rahmen der Durchführung einer Due Diligence korrekt bewerten zu können.

Auch wenn ein Betrieb erweitert oder verändert werden soll, ist die Kenntnis des Status quo im Hinblick auf das Commodo-Gesetz wichtig, um die richtige Vorgehensweise bezüglich der Anpassung oder Erweiterung der Betriebsgenehmigung(en) wählen zu können. Gegebenenfalls können Änderungen oder Erweiterungen der Betriebsgenehmigung dann auch ohne aufwendiges Genehmigungsverfahren durch „Mitteilungen betrieblicher Änderungen nach Art. 6 des Commodo-Gesetzes“ (modification substantielle / non-substantielle) erreicht werden.

Ein weiterer Baustein der Genehmigungskonformität ist die Durchführung von sogenannten "Abnahmen", welche mit den Genehmigungsbescheiden gefordert werden und die von einer zugelassenen Stelle (organisme agréé) durchgeführt werden müssen. Hierbei sind vor allem die "Gesamtabnahmen" nach Erhalt einer Genehmigung bzw. vor Inbetriebnahme sowie regelmäßig wiederkehrende Einzelabnahmen im Bereich des Wasser- und Bodenschutzes zu nennen. Unter anderem verfügen wir über die für die vorgenannten Abnahmen erforderlichen Zulassungen.

 

 

 

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