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Umweltstudien

 

Je nach Art und Lage eines Projektes sind möglicherweise spezifische Umweltstudien durchzuführen. Gleiches gilt prinzipiell auch für die Erstellung von Plänen. Nachfolgend werden Ihnen unterschiedliche Arten von Umweltstudien, die wir für Sie durchführen können, und by the way die in diesem Zusammenhang häufig verwendeten Kürzel (UVU, UVP, SUP, FFH, …) erläutert. Selbstverständlich verfügen wir über die zur Durchführung derartiger Studien erforderlichen Zulassungen.

 

Projektbezogene Umweltverträglichkeit

Für viele Vorhaben größeren Ausmaßes, insbesondere dann, wenn durch das Vorhaben Schutzgebiete beeinflusst werden (können), ist die Durchführung einer Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung (UVP) im Vorfeld des eigentlichen Genehmigungsverfahrens gesetzlich vorgeschrieben, um die mittelbaren und unmittelbaren Auswirkungen des Projektes auf die Umwelt und die Natur zu prüfen und somit entscheiden zu können, ob das Vorhaben in dieser Form zulässig ist. Zu diesem Zweck muss durch den Antragsteller bzw. dem von ihm beauftragten zugelassenen Gutachter eine Umwelt-Verträglichkeits-Untersuchung (UVU) durchgeführt werden, welche der Behörde als Basis für die Durchführung der Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung (UVP) dient.

Bei kleineren Projekten ist im Vorfeld zu klären, ob eine Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung erforderlich ist oder nicht. Diese Klärung erfolgt auf Basis eines Antrages auf Prüfung der UVP-Pflicht, welcher das geplante Vorhaben und den Standort beschreibt, die relevanten Wirkungen dieses Vorhabens auf die unterschiedlichen Schutzgüter darstellt und dahingehend bewertet, ob diese so erheblich / schwerwiegend sind, dass sie einer tiefergehenden Betrachtung in Form einer Umwelt-Verträglichkeits-Untersuchung bedürfen, oder nicht. Dieses Dokument ist ebenfalls vom Antragsteller bzw. Vorhabensträger zu erstellen und der Behörde als Entscheidungsgrundlage vorzulegen. Das Ergebnis der durchgeführten Prüfung wird nachfolgend dem Antragsteller mitgeteilt und im Internet veröffentlicht. 

 

Planbezogene Umweltverträglichkeit

Ebenso wie Projekte sind übergeordnete, regionale und lokale bzw. kommunale Pläne vor ihrem Wirksamwerden einer umweltseitigen Prüfung zu unterziehen. Bei dieser als Strategische-Umwelt-Prüfung (SUP) bezeichneten Prozedur hat die für den Plan verantwortliche Institution, beispielsweise beim Flächennutzungsplan die jeweilige Gemeinde, der für den Natur- und Umweltschutz zuständigen Behörde Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die es dieser ermöglichen, die Verträglichkeit des Plans mit Natur und Umwelt zu beurteilen.

Dabei handelt es sich bei der SUP um eine prozessbegleitende Umweltfolgenabschätzung, bei der ausgehend vom Ist-Zustand die jeweiligen Planungsschritte auf ihr Umweltrisiko überprüft werden. Das Hauptziel des mehrstufigen SUP-Verfahrens liegt folglich darin, die verschiedenen Umweltaspekte frühzeitig und in allen Verfahrensschritten in die Überlegungen einzubeziehen und dabei Vermeidungs-/Minderungsmöglichkeiten und Alternativen integral im gesamten Planungsprozess zu berücksichtigen.

 

Schutzgebiets-Verträglichkeitsstudien

Liegen Projekte oder Pläne in der Nähe oder sogar innerhalb von Schutzgebieten des europäischen Natura-2000-Netzwerkes – hierzu werden Fauna-Flora-Habitat- bzw. FFH- Gebiete und Vogelschutzgebiete gezählt - so ist der Nachweis zu erbringen, dass diese keine erheblichen Wirkungen auf die Schutz- und Erhaltunsgsziele des jeweiligen Gebietes respektive auf die geschützte Pflanzen- und Tierwelt sowie auf deren Lebensräume verursachen.

Derartige Schutzgebiets-Verträglichkeits-Verfahren sind mehrstufig aufgebaut und unterliegen ablauftechnisch und methodisch strikten Vorgaben seitens der EU. Sind signifikante Wirkungen nicht auszuschließen und diese nicht durch gezielte Minderungsmaßnahmen unter die schutzgutbezogenen Erheblichkeitsschwellen zu bringen, kann die finale Entscheidung über die Realisierbarkeit eines projekt- oder planbezogenen Vorhabens erst in nachgelagerten, intensiveren Verfahrensschritten geklärt werden.

Diese können dann sogar über den nationalen Rahmen hinausgehen und im Ausnahmefall schließlich erst auf Europäischer Ebene entschieden werden.

 

Artenschutzrechtliche Studien

Für Projekte und Pläne, die sich in artenschutzrechtlich relevanten Bereichen befinden (könnten), schreibt das luxemburgische Naturschutzgesetz Untersuchungen vor, die den Einfluss der Vorhaben auf die geschützte Flora, Fauna und Biotope, die sich außerhalb ausgewiesener Schutzgebiete befinden, bewerten.

 

Auch in diesem Fall ist zu klären, ob schutzgutbezogene Erheblichkeitsschwellen bei Bedarf mittels angemessener Minderungsmaßnahmen sicher unterschritten werden und somit die Biodiversität gewahrt bleibt, bevor über die Realisierbarkeit eines Vorhabens entschieden werden kann.

 

 

 

 

 

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