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Genehmigungsmanagement

 

Viele Vorhaben gewerblicher, industrieller und infrastruktureller Natur unterliegen einer Genehmigungspflicht gemäß dem geänderten Gesetz vom 10. Juni 1999 „relative aux établissements classés“, dem so genannten „Commodo-Gesetz“.

Die genehmigungspflichtigen Aktivitäten und Installationen werden im geänderten Großherzoglichen Règlement vom 10. Mai 2012 „portant nouvelles nomenclature et classification des établissements classés“ definiert und hinsichtlich der Art des jeweils erforderlichen Genehmigungsverfahrens klassifiziert.

Sehr häufig ergeben sich aus der Einstufung dieses Reglements weitere Genehmigungspflichten gemäß anderer Gesetze und Reglements, wie z.B. dem

  • Abfallgesetz,

  • Wassergesetz,

  • Naturschutzgesetz,

  • UVP-Gesetz, 

  • Gesetz über industrielle Emissionen

 

oder auch die Notwendigkeit zur Durchführung spezieller Studien oder Untersuchungen.

Genehmigungsverfahren können sich somit komplex sowie zeit- und arbeitsaufwändig darstellen. Vor allem, wenn man nicht ständig mit dieser Thematik zu tun hat, besteht die Gefahr, den schnellsten und besten Weg zum Ziel zu verlieren, bzw. diesen gar nicht erst zu erkennen, wodurch sehr viel Zeit verloren gehen kann.

Hier liegt unsere Kompetenz, denn wir beschäftigen uns hauptsächlich mit dieser Materie und unser Ehrgeiz liegt darin, auch für Ihr Vorhaben den schnellsten und besten Weg zur Genehmigung zu definieren und diesen dann gemeinsam mit Ihnen zu beschreiten. Vertrauen Sie sich uns an, wir werden Ihnen helfen!

Und auch nach dem Erhalt Ihrer Genehmigungen lassen wir Sie nicht im Stich… Mehr dazu unter: Pflichtenmanagement

 

 

 

 

 

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