Erstellung eines betrieblichen Abfallwirtschaftsplanes (plan de prévention et de gestion des déchets) entsprechend dem modifizierten Gesetz vom 17.06.1994 „relative à la prévention et à la gestion des déchets“
Erläuterungen:
Entsprechend dem modifizierten luxemburger Abfallgesetz vom 17.06.1994 ist jedes Unternehmen verpflichtet, eine Abfallwirtschaft zu betreiben, die auf Vermeidung und Verwertung sowie auf eine umweltgerechte Beseitigung nicht vermeid- oder verwertbarer Abfälle abzielt.
Bestehende Unternehmen, in denen regelmäßig Abfälle anfallen, sind darüber hinaus verpflichtet, auf Antrag des Umweltamtes und innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Abfallwirtschaftsplan (plan de prévention et de gestion des déchets; „ppgd“) zu erstellen und bei der Behörde einzureichen. Bei aktuell eingeleiteten Genehmigungsverfahren (siehe auch Commodo/Incommodo) muss ein solcher Plan den Antragsunterlagen („Dossier“) beigefügt werden, damit der Antrag als vollständig eingestuft und bearbeitet wird.
Aufbau und Inhalte eines Abfallwirtschaftsplanes ergeben sich aus dem Abfallgesetz sowie aus den entsprechenden Ausführungsbestimmungen der Abfall-Abteilung des Umweltamtes.
Leistungen:
Die betriebliche Abfallwirtschaft stellt einen der Schwerpunkte unserer Tätigkeiten im Großherzogtum Luxemburg dar, so dass wir diesbezüglich auf umfangreiche Referenzen verweisen können. Als „organisme agréé“ des Umweltministeriums in diesem Bereich ist die ProSolut S.A. auch offiziell behördlicherseits anerkannt und ihre Mitarbeiter verfügen über langjährige Erfahrung beim Aufbau solcher Pläne.
Eine Projektbearbeitung durch die ProSolut S.A. umfasst:
eine Beschreibung des betrachteten Objektes und der Betriebsabläufe
• eine qualitative Darstellung der unterschiedlichen Abfallfraktionen (Europäische Abfallliste „EAK 2“)
• eine Beschreibung der Entstehungsorte und –ursachen aller Abfallfraktionen, einschließlich bereits realisierter bzw. vorgesehener interner und externer Vermeidungsmaßnahmen
• eine Darstellung der Sammlung, Zwischenlagerung und Behandlung der Abfallfraktionen
• eine Darstellung der derzeitigen bzw. der vorgesehenen Entsorgungswege
• eine Darstellung der Maßnahmen zur Verringerung der Schädlichkeit von Abfällen
• eine tabellarische Zusammenstellung und/oder graphische Darstellung der aktuellen Reststoff- und Abfalldaten sowie der innerbetrieblichen Abfallströme
• eine kritische Analyse der aktuellen abfallwirtschaftlichen Situation
• eine Darstellung von Optimierungspotentialen (Vermeidung, Verminderung und Entsorgung)
• eine Prognose über das zukünftige Mengenaufkommen und die Verwertungsmöglichkeiten.
Änderungen der betrieblichen Abfallwirtschaft sind vom Unternehmen grundsätzlich adäquat zu erfassen und zu dokumentieren. Bei der Ausarbeitung eines Abfallwirtschaftsplanes durch die ProSolut S.A. wird sichergestellt, dass dieser von Mitarbeitern des Unternehmens selbst weitergeführt und in Zukunft leicht aktualisiert werden kann (siehe auch Datenbanken).