Erstellung von Genehmigungsanträgen auf der Basis des mit dem Gesetz vom 19.11.2003 geänderten Gesetzes vom 10.06.1999 „relative aux établissements classés“ („Commodo / Incommodo-Gesetz“) sowie Abfall- oder Naturschutzgesetz. Unterstützung bei der Umsetzung von Genehmigungsauflagen von Betriebsgenehmigungen („Commodo/Incommodo“) sowie abfall- oder naturschutzrechtlicher Genehmigungen.
Erläuterungen:
Antrags- und Genehmigungsprozedur
Gewerbliche, industrielle, aber auch öffentliche Vorhaben bedürfen je nach der geplanten Aktivität einer betriebsrechtlichen Genehmigung auf der Basis des am 10.06.1999 novellierten Gesetzes „relative aux établissements classés“ („Commodo/Incommodo-Gesetz“). Welche Aktivitäten in welcher Form genehmigungspflichtig sind, kann dem „Texte coordonné de la nomenclature des établissements classés, tel qu'il résulte du règlement grand-ducal du 16 juillet 1999 portant nomenclature et classification des établissements classés“ aus dem Gesetz vom 19.11.2003 entnommen werden. In Artikel 7 des Commodo/Incommodo-Gesetzes sind die grundlegenden behördlichen Anforderungen an Genehmigungsanträge definiert. Zu relevanten Sachverhalten können darüber hinaus jedoch von den in das Verfahren involvierten Behörden für ihren Zuständigkeitsbereich spezielle Studien und Gutachten gefordert werden. Diese sind gegebenenfalls von einem „organisme agréé“ (zugelassener Fachgutachter) der jeweiligen Behörde anzufertigen bzw. von diesem zertifizieren zu lassen.
Im Zusammenhang mit Genehmigungen nach dem Commodo/Incommodo-Gesetz sollen an dieser Stelle auch die Gesetze „relative à la prévention et à la gestion des déchets“ vom 17.06.1994 („Abfallgesetz“) und „concernant la protection de la nature et des ressources naturelles“ vom 19.01.2004 „Naturschutzgesetz“ erwähnt werden. Je nach Betriebsform und Lage des Betriebes sind zusätzlich zur Commodo/Incommodo-Genehmigung auch eine der beiden oder sogar die beiden vor genannten Genehmigungen erforderlich.
Genehmigungserhalt
Nach erfolgreich durchlaufenem Genehmigungsverfahren werden durch die entsprechenden Ministerien umfangreiche Genehmigungsbescheide verfasst. Genehmigungsbescheide auf Basis des Commodo/Incommodo- sowie des Abfall- oder des Naturschutzgesetzes enthalten Auflagen zum rechtskonformen Betrieb eines Unternehmens. Derartige Genehmigungsauflagen können Vorschriften enthalten
• zur Abnahme des Betriebes durch zugelassene Kontrollorgane
• zur Erfassung und Dokumentation von Daten ( Abfall, Abwasser, Energie. Emissionen, etc.)
• zur (regelmäßigen/periodischen) Durchführung von Messungen
• zur Delegation von Aufgaben (z.B. Bestellung eines Umwelt- oder Abfall-Beauftragten)
• zu (regelmäßigen) Informationspflichten (Unfälle, Außerbetriebnahme, Zuständigkeiten, etc.)
• zur Schulung des Personals.
• etc.
Mit dem Ziel der Sicherung des Unternehmensbestandes und der weiteren Unternehmensentwicklung durch Herstellung eines rechtskonformen Zustandes, unterstützt die ProSolut S.A. ihre Kunden bei der zielgerichteten Analyse ihrer Genehmigungsbescheide. Dieser Service reicht vom detaillierten Abgleich der erteilten Genehmigung mit dem eingereichten Antrag zur aktiven Wahrung der Widerspruchsfrist bis hin zur Ausarbeitung von Maßnahmen zur Umsetzung der in den Genehmigungen festgehaltenen behördlichen Auflagen hinsichtlich Errichtung, Inbetriebnahme, Betrieb und Außerbetriebnahme.
Leistungen:
Antrags- und Genehmigungsprozedur
Die Mitarbeiter der ProSolut S.A. besitzen eine langjährige Erfahrung in der erfolgreichen Abwicklung von Commodo/Incommodo-Genehmigungsverfahren sowie in den kombinierten Verfahren nach Commodo/Incommodo-, Abfall- und Naturschutzgesetz im gewerblichen, industriellen sowie im Dienstleistungssektor. Dies schließt ein aktives Genehmigungsmanagement in Form einer Abstimmung wesentlicher Sachverhalte mit den Genehmigungsbehörden sowie eine inhaltliche, terminliche und kostenseitige Koordination der erforderlichen Studien und Gutachten ein.
Zu den Leistungen der ProSolut S.A. in diesem Bereich gehören:
• Beratung des Auftraggebers im Vorfeld der Antragstellung
• Erstellung eines „Scoping-Papiers“
• Abstimmung wesentlicher Inhalte mit den zuständigen Behörden („Scoping“)
• Erstellung erforderlicher Studien
o Abfallwirtschaftsplan (plan de prévention et de gestion des déchets)
o Umwelt-Risikostudie („außerplanmäßiger Betriebszustand“)
o Umgang mit Gefahrstoffen, Gefahrstofflagerung, Lagerkonzept
o Wasser/Abwasser-Konzept
o Notfall- und Gefahrenabwehrpläne
• Koordination extern erstellter Studien (Brandschutz, Energieaudit, etc.)
• Professionelle Ausarbeitung und Einreichung eines abgestimmten Antrags-Dossiers
• Betreuung des Dossiers bei den zuständigen Behörden („Suivi“)
Die umfangreiche Erfahrung der ProSolut S.A. stellt sicher, dass selbst komplexe Genehmigungsanträge in koordinierter Form und in kurzer Zeit entsprechend den gesetzlichen Anforderungen erstellt und eingereicht werden können. Dies ist die Grundvoraussetzung, um das Ziel der Ausstellung einer Genehmigung in vertretbaren Zeiträumen zu erreichen.
Genehmigungserhalt
Die ProSolut S.A. übernimmt hier im Auftrag des Kunden die:
• detaillierte Analyse des Genehmigungsbescheides und den Abgleich zum „Dossier“
• Ausarbeitung der einzuhaltenden Auflagen in Tabellenform
• Ausarbeitung von Empfehlungen zur Umsetzung von Auflagen
• Erstellung eines Übersichts-Maßnahmenplans bzgl. fristgebundener Pflichten
• Unterstützung bei der Erfüllung von Genehmigungsauflagen
o Abnahme des Betriebes für die Administration de l'Environnement
o Erstellung von Unterlagen und Plänen, z.B.
Abfallwirtschaftspläne (plan de prévention et de gestion des déchets)
Gefahrenabwehr-, Notfall- und Interventionspläne
o Aufbau von Organisationsstrukturen (und Management-Systemen)
o Durchführungen von Schulungen
o Erstellung von Datenbanken, Registern und Schulungsbüchern, etc.
Verwaltung interner und externer Abfälle
Gefahrstofflagerung und Handhabung
o Koordination von Studien und Messungen durch externe Büros
Ausschreibung, Angebotsauswertung und Vergabeempfehlung
Auftragsvergabe und Controlling (inhaltlich, terminlich, kostenseitig)