Sicherheitsrelevante Pläne / Brandschutzmanagement

Erstellung von Flucht- und Rettungswegplänen, Brandschutzordnungen, Alarmplänen, Notfallplänen, Feuerwehreinsatzplänen, Interventionsplänen

Erläuterungen:

Ein wesentlicher Bestandteil des internen Brandschutzmanagementes ist die Erstellung sicherheitsrelevanter Pläne.
Sicherheitsrelevante Pläne haben die Aufgabe wichtige Informationen schnell und deutlich zur Verfügung zu stellen. Solche Informationen können zum Beispiel sein:
- die Lage von Flucht- und Rettungswegen
- die Standorte von Brandmelde- und Brandbekämpfungseinrichtungen
- die Telefonnummern von zu alarmierenden Stellen
- Verhaltensweisen im Brandfall und zu ergreifende Maßnahmen
- die Lage der Angriffswege für die Feuerwehr
- Hinweise auf Gefahrstoffe und geeignete Löschmittel
- etc.

Entsprechend der jeweils enthaltenen Informationen können im wesentlichen die folgenden sicherheitsrelevanten Pläne unterschieden werden:
Flucht- und Rettungswegpläne, welche einen schnellen Überblick bezüglich des eigenen Standortes und der zu benutzenden Fluchtwege liefern. Des weiteren geben diese Pläne Auskunft über die wichtigsten Verhaltensweisen im Gefahrenfall. Diese Pläne richten sich an alle im Gebäude anwesenden Personen und sind daher in der Regel auch gesetzlich gefordert für:
- Arbeitsstätten,
- Krankenhäuser,
- Geschäftshäuser,
- Hotels,
- Hochhäuser,
- Versammlungsstätten,
- Schulen, etc.

Brandschutzordnungen dienen der weitergehenden Information aller regelmäßig in einem Gebäude anwesenden, respektive der an einer Arbeitsstätte beschäftigten Personen. Die Brandschutzordnung informiert über detaillierte und individuell auf das Objekt angepasste Anweisungen und Verhaltensmaßregeln.
Alarmpläne definieren im Detail die internen und externen Abläufe im Falle einer Brandmeldung und richten sich an Personen, welche im Falle eines Brandes besondere Aufgaben wahrnehmen (z.B. Alarmbeauftragte, Brandschutzbeauftragte, Werksfeuerwehr, etc.)
Interventionspläne (z.B. Notfallpläne, Feuerwehreinsatzpläne) richten sich an die Einsatzkräfte und dienen ihrer Information und Orientierung. Sie geben detaillierte Informationen zu dem betrachteten Objekt und sind somit oftmals eine notwendige Voraussetzung für eine schnelle und gezielte Bekämpfung eines Brandes durch die Feuerwehr. Ein schneller und gezielter Einsatz kann Menschenleben retten und materielle Schäden vermindern.
Die Erstellung sicherheitsrelevanter Pläne ist oftmals eine aus Betriebsgenehmigungen resultierende Forderung. Dies gilt insbesondere für Objekte wie industrielle Anlagen, Büro- und Geschäftshäuser sowie insbesondere auch für öffentliche Einrichtungen (z.B. Krankenhäuser und Pflegeheime).
Hinsichtlich Aufbau, Umfang und Inhalt der sicherheitsrelevanten Pläne und Dokumente gibt es in Luxembourg keine definitiven und abschließenden Vorgaben. Sie müssen daher in jedem Fall mit den zuständigen Einsatzkräften und Behörden auf die jeweils vorliegende Situation angepasst, individuell abgestimmt und vereinbart werden.

Leistungen:

Die ProSolut S.A. verfügt über das erforderliche Fachwissen und besitzt eine umfangreiche Erfahrung in der Erstellung sicherheitsrelevanter Pläne und Dokumente für das interne Brandschutzmanagement. Alle schriftlichen Bestandteile können mehrsprachig erstellt werden.
Eine Projektbearbeitung durch die ProSolut S.A. umfasst in der Regel:
• die Durchsicht des Genehmigungsbescheides und gegebenenfalls Diskussion mit den Behörden hinsichtlich der erforderlichen Pläne/Dokumente
• eine Begehung, Besichtigung und Analyse des betrachteten Objektes und seiner Umgebung bezüglich spezifischer Risiken
• ggf. die Durchführung einer „Brandschau“ vor Ort mit den zuständigen Feuerwehren/Einsatzkräften
• die fachliche Diskussion bezüglich besonderer Szenarien und Vorgehensweisen sowie der auf den Einsatzplänen darzustellenden Inhalte
• die Erstellung von Plänen und Dokumenten im Entwurf und deren Abstimmung mit Einsatzkräften, Behörden und Betreiber
• die Erstellung und Verteilung der fertigen Pläne und Dokumente an die berechtigten Empfänger.

Die ProSolut S.A. kann auch bereits in der Planungsphase von Projekten eingeschaltet werden, um wesentliche Aspekte des vorbeugenden Brandschutzes bereits in die Planung einbeziehen zu können. Diese Beratung in der Planungsphase kann von der einfachen Festlegung der Art und Anzahl von Feuerlöschern über die Erstellung sicherheitsrelevanter Pläne und Dokumente bis hin zur Erstellung kompletter Brandschutzkonzepte reichen.

siehe hierzu auch unsere Broschüre "ProSolut Sicherheitsrelevante Pläne: Leistungen und Referenzen 2005 (F) [2,2 MB]" im Downloadbereich

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