Erbringung von Dienstleistungen auf Basis des „Naturschutzgesetzes“ (Loi du 19 janvier 2004 concernant la protection de la nature et des ressources naturelles) respektive zugeordneter Verordnungen zum Schutz der Natur und zur Beachtung der Umweltverträglichkeit als zugelassene Gutachter (organisme agréé) des Umweltministeriums.
Erläuterungen:
Die Belange des Naturschutzes sind im Naturschutzgesetz von 2004 geregelt. Damit ist sowohl der Umgang mit bereits unter Schutz gestellten Naturgütern, wie auch die Ausweisung neuer Schutzgebiete definiert. Ferner sind privatwirtschaftliche und öffentlich getragene Vorhaben hinsichtlich Ihres Einflusses auf die Natur und bezüglich ihrer Umweltverträglichkeit zu prüfen. Somit sind unterschiedlichste Projekt- und Vorhabenstypen betroffen.
Die Schutzgebiete Luxemburgs sind in einem so genannten Biodiversitätsnetz (Réseau Biodiversité) zusammengefasst und haben ihren Ursprung in der nationalen (Naturschutzgesetz 2004, Naturparkgesetz 1993) oder in der internationalen Gesetzgebung (europäische Habitatrichtlinie 92/43/CEE, Vogelschutzrichtlinie 79/409/CEE, Ramsarkonvention). Das konkrete Management der Schutzgebiete ist in so genannten Pflegeplänen festzulegen.
In diesem Zusammenhang sind für die Schutzgebiete explizite Schutzziele zu definieren. Basis hierzu sind i.d.R. Biotopkartierungen. Das Biotopinventar wird hinsichtlich seiner Bedeutung für den Naturschutz bewertet und aus der jeweiligen Charakteristik der Biotope Maßnahmen für deren Erhalt entwickelt. Diese werden dann textlich und grafisch in den Pflegeplänen zusammengestellt und die Durchführung der Maßnahmen von den Naturschutzbehörden organisiert.
Naturschutz im Zusammenhang mit nationalen, regionalen und kommunalen Planungen
Auf den jeweiligen Planungsebenen sind gemäß EU-Direktive 2001/42/EG die Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen. Die ProSolut S.A. verfügt über die Zulassung des Ministère de l'Environnement, übergeordnete Planungen wie Landesentwicklungs- oder Raumordnungspläne wie auch regionale und kommunale Pläne hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit und einer möglichen Beeinträchtigung von Naturgütern zu untersuchen mit dem Ziel, optimierte Planungsvarianten zu realisieren.
Sollen Flächen, die sich außerhalb kommunaler Flächennutzungspläne (außerhalb des Perimeters) befinden, einer spezifischen Nutzung zugeführt werden, so ist ein so genanntes Reklassierungsverfahren erforderlich. Bei derartigen Neuausweisungen sind die Belange des Naturschutzes zu berücksichtigen.
Naturschutz in betriebsrechtlichen Genehmigungsverfahren (Commodoverfahren)
Die Notwendigkeit der Beantragung einer betriebsrechtlichen Genehmigung ist im Gesetz relative aux établissements classés („Commodo/Incommodo-Gesetz“, novellierte Fassung vom 19.11.2003) geregelt. Inwiefern ein Vorhaben im Zusammenhang mit dem Commodoverfahren einer behördlichen Prüfung auf Umweltverträglichkeit (UVP) zu unterziehen ist, ist im Règlement grand-ducal du 7 mars 2003 concernant l’évaluation des incidences de certains projets publics et privés sur l’environnement definiert. Im Annex I dieses Règlements grand-ducal werden Vorhaben aufgelistet, für die zwangsläufig, d.h. in jedem Fall eine UVP zu erfolgen hat. Annex II benennt die Projekte, für die das Umweltministerium eine UVP fordern kann, aber nicht muss. Die Informationen, die der Antragsteller der Behörde für die Prüfung zur Verfügung zu stellen hat, schreibt Annex IV des Règlement grand-ducal vor.
Betriebe, die sich außerhalb des kommunalen Flächennutzungsplanes (außerhalb des Perimeters) befinden, benötigen zum Erhalt einer betriebsrechtlichen Genehmigung (Commodogenehmigung) eine naturschutzrechtliche Genehmigung, die beim Umweltministerium zu beantragen ist. Die Anträge werden fachlich von der Administration des Eaux et Fôrets in Zusammenarbeit mit den regionalen Forstämtern bearbeitet. In der naturschutzrechtlichen Genehmigung sind Auflagen fixiert, die der Betrieb zum Schutz der Natur einzuhalten hat.
Leistungen:
Naturschutzmanagement
Zum Schutz und zum Erhalt von Schutzgebieten sind gezielte Maßnahmen der Überwachung und Pflege erforderlich. Diese sind auf der Grundlage einer fundierten Bestandsaufnahme zu entwickeln. Ausgehend von der potentiellen natürlichen Vegetation im Bereich der Schutzgebiete werden bestehende, häufig veraltete Kartierungen von der ProSolut S.A. im Gelände überprüft, floristische und faunistische Leit- und Indikatorarten im Gelände bestimmt und aktuelle Karten mit Abgrenzung der vorhandenen Biotope, der derzeitigen Realnutzung/Bodennutzung und den vorhandenen Oberflächengewässern erstellt.
Der positive (z. B. Extensivierung) und der negative Einfluss der Realnutzung auf das Inventar des Schutzgebietes wird im Einzelnen bewertet. Dabei werden sowohl die natürliche Dynamik wie auch die anthropogenen Faktoren berücksichtigt. Schließlich werden die Habitate in ihrem Zustand charakterisiert und Formen der Degradierung im Vergleich zur potentiellen natürlichen Vegetation aufgezeigt.
Ausgehend von dieser Bestandsaufnahme und –bewertung werden anschließend je Biotoptyp mit den definierten Schutzzielen übereinstimmende Maßnahmen des Erhalts und des Schutzes erarbeitet und wie folgt klassifiziert:
• unmittelbar erforderliche Schutzmaßnahmen
• kurzfristige/punktuelle Schutzmaßnahmen
• mittel- bis langfristige Schutzmaßnahmen
• Pflegemaßnahmen
• Sensibilisierungsmaßnahmen.
Für die vorgeschlagenen Maßnahmen werden schließlich Kostenschätzungen erstellt.
Die Arbeiten werden in enger Abstimmung mit den Fachbehörden und lokalen Vertretern, die in einem projektbezogenen Komitee (Comité de suivi aus kommunalen Vertretern, Vertretern von Verbänden, Eigentümer von Grund und Boden, etc.) zusammengestellt werden, durchgeführt. Die Ergebnisse der Arbeit werden der interessierten Öffentlichkeit in einem Präsentationstermin dargestellt.
Naturschutz im Zusammenhang mit Planungen und Genehmigungsverfahren
In den genannten Fällen wird das Naturinventar von der ProSolut S.A. im Rahmen von Recherchen und Kartierungen erfasst und die Einflüsse auf die Natur bewertet. Auf dieser Grundlage werden dann Maßnahmen zur Reduzierung der Impakte erarbeitet und für nicht zu vermeidende Beeinträchtigungen konkrete Kompensationsmaßnahmen entwickelt.
Die Erfahrung der ProSolut S.A. hat gezeigt, dass frühzeitige umfassende Abstimmungen mit den Behörden komplexe Genehmigungsverfahren für alle Beteiligten vereinfachen und letztlich verkürzen. Aus diesem Grund führt die ProSolut S.A. i.d.R. ein so genanntes Scoping durch. Den zu beteiligenden Behörden wird hierzu ein von der ProSolut S.A. mit dem Auftraggeber ausgearbeitetes Dokument zur Verfügung gestellt, welches den Ist-Zustand und den Planungszustand darstellt und für die einzelnen, zu untersuchenden Umweltbereiche den Untersuchungsraum und die Untersuchungsmethoden und Bewertungsmethoden vorschlägt. Beim Scopingtermin werden dann die Inhalte den Behördenvertretern durch die ProSolut S.A. präsentiert und zusammen diskutiert. Die Einzelheiten für die Durchführung der Umweltverträglichkeitsuntersuchung werden per Protokoll festgelegt, welches die ProSolut S.A. den Beteiligten zur Freigabe zustellt. Für alle weiteren Arbeiten ist damit eine präzise Basis geschaffen.
Gemäß Annex IV des Règlement grand-ducal du 7 mars 2003 concernant l’évaluation des incidences de certains projets publics et privés sur l’environnement sind folgende Themeninhalte in der Umweltverträglichkeitsuntersuchung darzustellen und dem Umweltministerium zur Prüfung zur Verfügung zu stellen:
• Vorhabensbegründung/Alternativenprüfung
• Darstellung der Nullvariante
• Vorhabensbeschreibung (Physische Merkmale, Bedarf an Grund und Boden)
• Darstellung des Ist-Zustandes der Umwelt
• Erfassung, Darstellung und Bewertung der Auswirkungen auf die Umwelt während der Bau- und der Betriebsphase auf/durch:
o Fauna und Flora
o den Menschen
o den Boden
o Schall, Erschütterungen
o Wasser/Gewässer
o Luft, Klima, Licht, Wärme
o Landschaft/Stadtbild
o Sachgüter und kulturelles Erbe
• Wechselwirkungen
• Ausarbeitung adäquater Kompensationsmaßnahmen
• Störfälle
• Gesamtbeurteilung und nicht technische (allgemeinverständliche) Zusammenfassung
• Darstellung von Schwierigkeiten und Kenntnislücken
Die ProSolut S.A. erarbeitet derartige Umweltverträglichkeitsuntersuchungen als zugelassenes Unternehmen in enger Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger und zieht bei Bedarf weitere Fachgutachter beispielsweise für Erschütterungsmessungen hinzu. Hierzu ist i.d.R. eine umfassende Recherche und Feldarbeit in Form von floristischen und faunistischen Kartierungen und je nach Wirkungsschwerpunkt Bodenkartierungen oder Gewässerstrukturkartierungen erforderlich. Schließlich wird die Umweltverträglichkeitsuntersuchung als in sich schlüssiges und im Detail abgestimmtes Dokument der Behörde zur Prüfung vorgelegt.